Vorläufiger Bebauungsplan

Wer ein Haus bauen will, muss sich bei der äußeren Gestaltung der Immobilie am Bebauungsplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde orientieren. Der sogenannte B-Plan regelt wie ein Grundstück bebaut werden darf und gibt unter anderem vor, wie groß die bebaute Fläche höchstens sein darf, wo auf dem freien Grundstück gebaut werden darf oder wie viele Geschosse zulässig sind. Der Bebauungsplan enthält beispielsweise auch Angaben zu den Haustypen, zu den Dachformen sowie zu den Baumaterialien. 

 

Der hier dargestellte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 48 „Wohngebiet an der Tasdorfer Straße“ zeigt das ca. 6 Hektar große Grundstück inkl. einer möglichen Anordnung der Wohngebäude. Deutlich sichtbar wird hier unter anderem außerdem der geplante Bau einer Kita sowie die Integration weitläufiger Grünflächen in dem geplanten Wohngebiet. 

 

 

 

 

Weitere Information zum Bebauungsplan sowie zur Offenlage durch die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf finden Sie hier!

 

 

Die Anordnung der Gebäude des geplanten Neubauprojekts innerhalb der Ortschaft Petershagen/ Eggersdorf könnte entsprechend wie folgt aussehen: 

 

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich sowohl bei dem Bebauungsplan als auch bei der Projektdarstellung in Vogelperspektive um vorläufige Ansichten handelt. Spätere Abweichungen in der Bauausführung sind möglich.